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Neben der bundesweiten Beratung von Städten, Gemeinden und Zweckverbänden auf dem Gebiet des Kommunalabgabenrechts ist er auch als Dozent u. a. bei Verwaltungsrichterfortbildungen tätig.
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Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Firmen und Privatpersonen in der „Konfrontation“ mit der öffentlichen Verwaltung, sei es, ob ein Antrag abgelehnt oder eine Genehmigung verweigert wurde, oder ein Bescheid anzufechten ist, mit dem man nicht einverstanden ist.
Schließlich zählt auch noch das öffentliche und private Nachbarrecht zu seinem Tätigkeitsschwerpunkt.
Näheres dazu unter: „Fachbereiche“.
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